Mann bin ich froh, dass ich die ersten zwei Staffeln schon bei Amazon.com bestellt habe. Die deutsche DVD (Staffel 1) soll ja nicht so klasse sein. Hat die jemand?
Jetzt hab ich Staffel 3 bestellt. Wann ist endlich Ende Mai???
:wink:
Mann bin ich froh, dass ich die ersten zwei Staffeln schon bei Amazon.com bestellt habe. Die deutsche DVD (Staffel 1) soll ja nicht so klasse sein. Hat die jemand?
Jetzt hab ich Staffel 3 bestellt. Wann ist endlich Ende Mai???
:wink:
Clooney is like a Chanel suit. He'll always be in style.
Da ich auch zu den grossen Fans dieser Serie zähle, habe ich die dt. DVD auch noch auf meiner 'Wunschliste'. In sofern würde mich auch interessieren, was unter 'nicht so klasse' zu verstehen ist. Ist vom Kauf abzuraten?
ja leider. Ich habe von einem Bekannten erfahren, dass die DVD von der Qualität her nicht so toll sein soll (Bild). Außerdem sind keine Extras, Trailer, Making of etc. darauf.
Und der Preis mit 39 bzw. 49 Euro ist nicht billig.
Clooney is like a Chanel suit. He'll always be in style.
@josey
Danke für die Info.
Fazit: Begnüge ich mich also mit meinen TV-Mitschnitten.
Endlich!!!!!!!!!!
Ich habe die DVD bekommen.
Wieder eine klasse Aufmachung. Dazu ein bißchen Special Features (Cast/Crew, DVD Rom) und alle Folgen auf Spanisch und Französisch.
Ich bin glücklich :wink:
Clooney is like a Chanel suit. He'll always be in style.
Jetzt soll (lt. areadvd) am 7.November schon die dt. Ausgabe der 3. Staffel erfolgen, welche auf Pro7 erst mit der übernächsten Folge startet. DVD-Veröffentlichung vor TV-Ausstrahlung? Zumindest wäre zu diesem Zeitpunkt gerade mal 8 Folgen der 3.Staffel auf Pro7 gelaufen. Gibt das nicht Ärger?
interessante frage! geht man vom rechtsgefühl aus, MUSS sie mit JA beantwortet werden. (für fachkundigen rat sollten wir vielleicht thomas oder markus oder einen anderen spezialisten hier im forum zu rate ziehen.)
mir jedenfalls sind solche medienrechtlichen fragen im speziellen leider unbekannt. ich gehe hier momentan - also ohne weitere erkundigungen eingeholt zu haben und auch nur unter verwendung des deutschen rechts - von einem (allgemeinen bürgerlich-rechtlichen) schadensersatzanspruch aus; einerseits sicherlich aus vertrag, und zwar entweder als direkte vertraglich vereinbarte nebenleistungspflicht (dann § 280 I BGB), andererseits aus §§ 280 I, 241 II BGB (pFV; nach § 241 II BGB hat der vertragspartner auf die rechtsgüter und interessen des anderen teils rücksicht zu nehmen; ein allgemeines konkurrenzverbot gibt es zwar nicht, in diesem speziellen fall würde ich es mithin für die dauer der staffellaufzeit bejahen); andererseits evtl aus delikt, § 823 I BGB: recht am eingerichteten und ausgeübten gewerbebetrieb als 'sonstiges recht' (mag aber auch abwegig sein) oder evtl § 823 II BGB: dafür muss aber erstmal ein schutzgesetz her, das ich im eben im medienrecht vermute (bin mir - aber wie geschrieben - nicht sicher; könnte noch abwegiger sein!).
werde mich schlau lesen. melde mich.
cu
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: laertesdd am 2002-09-04 14:34 ]</font>
Hopla, nicht dass Du mir hinterher noch was für Beratung in rechtliche Fragen in Rechnung stellst, laertesdd :wink: .
Soo ganz ernst war meine Frage auch nicht gemeint, als dass ich die entsprechenden Paragraphen wissen müsste. Aber lass Dich in Deinem Drang von mir nicht bremsen- vielen Dank jedenfalls.
Dennoch hat mich sehr gewundert, dass eine (recht prominente) TV-Serie vor Erstausstrahlung auf DVD erscheinen (darf).
Würde mich also auch nicht sehr wundern, wenn der Erscheinungstermin verschoben würde.
die wird sicher genauso verschoben wie die DVD der ersten Staffel (war ja schon im Januar geplant) und der zweiten (war glaube ich im April geplant)...Anyway, ich warte momentan auf die 4. Staffel![]()
Clooney is like a Chanel suit. He'll always be in style.
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